Entgegennahme der Meldungen
Hinweisgeber erreichen uns über das Onlineportal und per E-Mail rund um die Uhr, telefonisch werktags von 8 bis 17 Uhr. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt — auch anonym eingereichte.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu einer Meldestelle. Wir sind Ihre Meldestelle: Hinweisgeber wenden sich direkt an uns — über Onlineportal, Telefon oder E-Mail. Jede Meldung wird von einem Juristen geprüft und unverzüglich, unverändert und datenschutzkonform an Ihre Zuständigen weitergeleitet. Der Selbst-Check sagt Ihnen in 2 Minuten, ob Sie handeln müssen.
Vertrauen aus KMU, Mittelstand und Konzern
Drei kurze Fragen, sofortiges Ergebnis mit Einordnung und nächstem Schritt. Unverbindlich.
Vier Bausteine, die zusammen die gesetzlichen Anforderungen abdecken — von der Entgegennahme bis zur Rückmeldung an den Hinweisgeber.
Hinweisgeber erreichen uns über das Onlineportal und per E-Mail rund um die Uhr, telefonisch werktags von 8 bis 17 Uhr. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt — auch anonym eingereichte.
Wir prüfen jede Meldung auf Plausibilität und lassen sie von einem Juristen bewerten. Danach geht sie unverzüglich, unverändert und datenschutzkonform an die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen.
DEUDAT ist ein Datenschutzunternehmen. Gemeldete Daten werden DSGVO-konform verarbeitet, getrennt von Ihren Systemen und mit den Löschfristen des Gesetzes.
Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung der Hinweise, bei den korrekten Maßnahmen nach den gesetzlichen Anforderungen und bei der abschließenden Kommunikation mit dem Hinweisgeber.
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, die Meldestelle einem Dritten zu übertragen (§ 14 HinSchG). Ein Hinweisgebersystem funktioniert ohnehin nur, wenn es vertrauensvoll, professionell, frei von Interessenkonflikten und transparent ist — daran entscheidet sich, ob überhaupt jemand meldet.
Sie betreiben bereits eine Meldestelle? Wir übernehmen laufende Systeme fließend — sprechen Sie uns an.
Beratung anfragenDas Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit Juli 2023 — die Übergangsfristen sind abgelaufen. Ohne eigene Meldestelle riskieren Sie Bußgeld und verlieren die Kontrolle über den Meldeweg.
Ab 50 Beschäftigten ist eine Meldestelle vorgeschrieben — Kopfzahl, nicht Vollzeitstellen. Im Finanzsektor gilt die Pflicht unabhängig von der Größe.
Wer keine Meldestelle betreibt, riskiert bis zu 20.000 € — wer Meldungen behindert oder Repressalien ergreift, bis zu 50.000 €.
Das HinSchG gibt vor, bis wann die hinweisgebende Person hören muss: Eingangsbestätigung spätestens nach 7 Tagen, Rückmeldung zu den Folgemaßnahmen spätestens 3 Monate danach. Das sind Obergrenzen, keine Bearbeitungszeiten — versäumt sind sie trotzdem ein Verstoß.
Hinweisgeber dürfen sich jederzeit direkt an die staatliche Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden. Eine vertrauenswürdige eigene Meldestelle holt den Hinweis zuerst ins Haus.
Kein Projekt, kein Software-Rollout — die Meldekanäle stehen bei uns bereit. Was bleibt, ist die saubere Einführung in Ihrem Unternehmen.
Kostenlos und unverbindlich: Wir klären Betroffenheit, Umfang und Ihre Ansprechpartner.
Wir richten Ihre Meldekanäle ein — Onlineportal, E-Mail und Telefon-Hotline, betriebsbereit in wenigen Tagen.
Sie informieren Ihre Beschäftigten über den Meldeweg — mit Vorlagen und Formulierungen von uns.
Wir nehmen Meldungen entgegen, lassen sie juristisch bewerten und leiten sie datenschutzkonform an Ihre Zuständigen weiter.
Bei Handlungsbedarf begleiten wir die Folgemaßnahmen und halten die gesetzlichen Fristen gegenüber der hinweisgebenden Person ein.
Wir verfolgen Urteile und Gesetzesänderungen zum HinSchG und sagen Ihnen, wenn sich für Ihre Meldestelle etwas ändert.
Hinter der Meldestelle steht ein Datenschutzunternehmen mit Compliance- und Rechtsexperten: Meldungen werden von Juristen bewertet und durchgehend DSGVO-konform verarbeitet — keine anonyme Software.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Pflicht, den Umfang und den konkreten Preis. Wir melden uns noch am selben Tag zurück.